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Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen | |
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Zugangswege, Antragstellung und Kosten der BehandlungEltern können sich mit ihrem Kind direkt an einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wenden. Dies gilt auch für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr.Die Kosten einer ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden bei entsprechender Indikationsstellung von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag, von den Beihilfestellen entsprechend anteilig übernommen. Allerdings muss eine längerdauernde Psychotherapie von der Krankenkasse genehmigt werden. Die dafür notwendigen Formalitäten (Antragstellung) werden nach einer Phase der Abklärung von uns erledigt. Bei den Privatkassen gibt es erhebliche Unterschiede über den Umfang der genehmigten Sitzungen und die Bezahlungshöhe, wobei die Bezahlung psychotherapeutischer Leistungen gesetzlich geregelt ist. Deshalb ist es hier sinnvoll, vor Beginn der Therapie entsprechende Auskünfte bei den Privatkassen einzuholen. |